Fahrgastrechte

Die Aufgabe der Transdev Rhein-Ruhr GmbH ist es, Sie immer sicher und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Leider können aber auch wir Verspätungen nicht immer ganz vermeiden. Dann haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, Ersatz oder Entschädigung.

Um das Fahrgastrecht geltend zu machen, können Sie sich als Kunde der Transdev Rhein-Ruhr GmbH unkompliziert an unsere Mitarbeiter im Zug wenden. Dort erhalten Sie ein spezielles Formular zur Bestätigung der Verspätung. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Servicepersonal im Zug ausschließlich Verspätungen des eigenen Transdev Rhein-Ruhr-Zuges ab 60 Minuten auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen kann.

Die wesentlichen Regelungen im Überblick:

  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 % des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 %. (Der ICE-Sprinter-Aufpreis wird ab 30 Minuten Verspätung erstattet.)

  • Bei Rückfahrkarten bildet der halbe Fahrscheinwert die Basis für die Entschädigung.

  • Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt. Verspätungen ab 20 Minuten können jedoch gesammelt und ab einer Verspätung von insgesamt 60 Minuten eingereicht werden.

  • Sie haben 3 Monate Zeit Ihre Unterlagen zu einem Fahrgastrechte-Antrag einzureichen.

  • Für Fahrkarten mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ nach § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 EVO gelten die Fahrgastrechte nicht im vollen Umfang (z.B. Länderticket, Deutschland-Ticket).

  • Die Fahrgastrechte greifen nicht im Falle von außergewöhnlichen unabwendbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Eisenbahnunternehmens liegen, etwa extreme Witterung, Menschen auf den Gleisen oder Kabeldiebstahl. Hierzu zählt nicht Streik.

  • Entschädigungsbeträge aus Fahrgastrechten von weniger als 4 € werden nicht ausgezahlt.

  • Bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs bitten wir die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt einzureichen, damit ggf. der Mindestauszahlungsbetrag erreicht bzw. überschritten wird.-

Entschädigung pro Fahrt für Zeitkarten ab 60 Minuten Verspätung

Ticket 2. Klasse 1.Klasse
Zeitkarten des Nahverkehrs, Länder-Tickets 1,50 € 2,25 €
Zeitkarten des Fernverkehrs 5,00 € 7,50€
Mobility BahnCard 100 10,00 € 15,00 €
  • Entschädigungsbeträge von weniger als 4 € werden nicht ausgezahlt. Somit müssen Inhaber von Zeitkarten des Nahverkehrs mindestens zwei (1. Klasse) bzw. drei (2. Klasse) Verspätungen geltend machen und diese gesammelt einreichen. Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt.

  • Der Fahrgast erhält im Entschädigungsfall eine Überweisung des Geldbetrags.

  • Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke, den nicht genutzten Anteil erstatten lassen - ist die Reise durch die Verspätung sinnlos geworden und wird deshalb abgebrochen, kann auch der Fahrpreis für die bereits durchfahrene Strecke und, soweit notwendig, für die Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof erstattet werden.

  • Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Der Fahrgast muss die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket, Deutschland-Ticket u. ä.).

  • Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, hat der Fahrgast das Recht, so weit das verspätete Verkehrsunternehmen keine Ersatzbeförderung anbietet, ein anderes Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus oder Taxi, zu nutzen. Die Kosten hierfür werden bis maximal 120 Euro erstattet.

  • Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.

  • Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungskosten erstattet.

  • Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes bitten wir, sich beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten zu erkundigen.

Mobilitätsgarantie NRW

Bei Fahrten in Nordrhein-Westfalen steht Ihnen alternativ die NRW- Mobilitätsgarantie zur Verfügung. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um mehr als 20 Minuten an der Abfahrtshaltestelle verspäten können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder dem Taxi fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt also zusätzlich sicher, dass Sie Ihre Ziele zuverlässig erreichen. Der Erstattungsantrag muss innerhalb von 14 Tagen eingereicht werden.

Fahrgastrechte-Formular

Sie können unsere Arbeit unterstützen, in dem Sie das Fahrgastrechte-Formular benutzen. Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen. Ihre Ansprüche können so schnell und einfach bearbeitet werden. Sie erhalten das Fahrgastrechte-Formular in den Verkaufsstellen der Transdev Rhein-Ruhr GmbH oder Sie können es hier direkt ausfüllen:

Fahrgastrechte-Formular als PDF zum Download

Alternativ können Sie sich das Formular zur Inanspruchnahme Ihrer Fahrgastrechte hier als PDF herunterladen und selbst ausdrucken:

Anschrift für Ihr ausgefülltes Formular

Sie können Ihren Antrag entweder bei einem unserer Kundencenter vor Ort einreichen oder Sie schicken alle Unterlagen an die:

Transdev Service GmbH
Passage 3 - 5
17034 Neubrandenburg

Bitte beachten Sie: Zur Bearbeitung Ihrer Ansprüche benötigen wir neben dem vollständig ausgefüllten Formular die Originalfahrkarte bzw. eine Kopie Ihrer Zeitkarte. Eine Bestätigung der Verspätung können Sie bereits von unseren Kundenbetreuern im betroffenen Zug erhalten.

Nationale Durchsetzungsstelle Eisenbahnbundesamt

Sollten Sie Einwände gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Erstattung nach den Regelungen der Fahrgastrechte haben, können Sie sich an die Nationale Durchsetzungsstelle des Eisenbahnbundesamtes wenden:

Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228/30795-400
Fax: 0228/30795-499
eba.bund.de