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Service in Niederrhein/ Ruhr/ Münsterland

Informationen zum erhöhten Beförderungsentgelt

Sie konnten bei einer Fahrausweiskontrolle unserem Zugpersonal keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen? Gemäß § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) in Verbindung mit § 7.5 der Beförderungsbedingungen der NRW-Verbund- und Tarifgemeinschaften sind Sie zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60,00 € verpflichtet.