Tarifgebiete

Auf den Strecken im westlichen Münsterland und im nördlichen Ruhrgebiet gelten die Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde und -gemeinschaften WestfalenTarif und VRR (WestfalenTarif und VRR-Tarif) und deren Übergangsregelungen. Hier finden Sie zudem eine Übersicht der Tarif- und Beförderungsbedingungen des VRRs sowie die des WestfalenTarifs

Auf den Strecken am Niederrhein und zwischen Rhein und Ruhr gelten nur die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr.

Auf unserer Strecke im Bergischen Land gelten die Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde und -gemeinschaften VRS und VRR (VRS-Tarif und VRR-Tarif) und deren Übergangsregelungen. Hier finden Sie zudem eine Übersicht der Tarif- und Beförderungsbedingungen des VRRs sowie die des VRS.

Ebenso gelten auf allen Strecken der NRW-Tarif mit seinen Angeboten wie das SchönerTagTicket Single oder das SchönerTagTicket 5 Personen, sowie in Kooperation von RheinRuhrBahn und DB der deutschlandweit einheitliche Bahntarif. Dieser schließt alle Tarife oder Vergünstigungen mit der BahnCard.

Tickets gibt es an den Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen und an allen bekannten Vorverkaufsstellen.

Das passende Ticket für Ihre Fahrt im VRR finden Sie bei dem VRR Ticketberater.