Schlichtungs­verfahren

Sollten Sie als Kunde der RheinRuhrBahn einmal unzufrieden mit unserer Leistung sein und auch Ihre an uns gerichtete Beschwerde hat nicht zu einem für Sie zufrieden stellenden Ergebnis geführt, so besteht für Sie die Möglichkeit, sich zur Streitbeilegung an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Die für die RheinRuhrBahn zuständige Schlichtungsstelle ist die Schlichtungsstelle Nahverkehr (SNV) und die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP).

Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

SNV:
Per Internet-Formular auf www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de oder schriftlich an:
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf

SÖP:
Per Internet-Formular auf www.soep-online.de oder per E-Mail oder schriftlich an:
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin