Gewinnspiel ExtraSchicht

Mit der RheinRuhrBahn zur ExtraSchicht

Bergbaumuseum
Ruhr Tourismus/Sejk

Bei der 22. ExtraSchicht erwartet die Besucher:innen eine unvergleichliche Reise durch die reiche kulturelle Landschaft des Ruhrgebiets, mit zahlreichen spannenden Attraktionen und Aktivitäten für Jung und Alt. Ob spektakuläre Drohnenshows, waghalsige Stunts oder spannende Führungen, bei denen man hinter die Kulissen schauen darf: Von 18:00 – 2:00 Uhr können sich die ExtraSchicht-Gäste von einem fesselnden Programm in 19 Städten und an 35 Spielorten verzaubern lassen.

Zeche Zollverein
Ruhr Tourismus/Julius Gnoth

Das innovative Mobilitätskonzept der ExtraSchicht eröffnet den Gästen die Möglichkeit, mühelos zwischen den verschiedenen Standorten und Städten zu wechseln. Das Mobilitätsangebot beinhaltet kostenlose Shuttlebusse, die am Veranstaltungstag von 18:00 bis 2:00 Uhr am Folgetag verfügbar sind sowie freie Fahrt im ÖPNV im Tarifraum des VRR und des Teilraums Ruhr-Lippe des Westfalentarifs (2. Klasse) ganztägig am Veranstaltungstag und bis 7:00 Uhr am Folgetag.

Die RheinRuhrBahn bietet für die Linie RB 36 einen Sonderfahrplan an. Den Sonderfahrplan finden Sie hier.

In Kooperation mit Ruhr Tourismus GmbH verlost die RheinRuhrBahn insgesamt 5x2 Eintrittskarten. Einfach die nachfolgende Frage beantworten und mit etwas Glück 1x2 Eintrittskarten gewinnen.

*Hinweis zum Gewinnspiel: Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, Teilnahmeschluss ist der 19.05.2023, 23:45 Uhr. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Die Teilnahme für Personen unter 18 Jahren und Mitarbeitende der Transdev Rhein-Ruhr GmbH sowie deren Partner ist ausgeschlossen. Im Rahmen von Gewinnspielen verarbeiten wir personenbezogenen Daten ausschließlich zu deren Abwicklung. Die Rechtsgrundlage dafür ist die Einwilligung der Betroffenen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden. Die Teilnehmerdaten werden gelöscht, soweit sie zur Abwicklung von Gewinnspielen nicht mehr benötigt werden.